Gutachten als Basis für sachgerechtes Vorgehen im Insolvenzverfahren.
Ein Bewertungsgutachten liefert Klarheit über die Vermögenslage eines Unternehmens. Es beantwortet unter anderem entscheidende Fragen (Auszug):
Gerade im Insolvenzrecht gilt: Nur auf Basis eines Gutachtens können Gläubiger, Gerichte und Insolvenzverwalter richtige Entscheidungen treffen.
Eine präzise Inventarisierung ist die Basis für jedes Gutachten. Wir dokumentieren und bewerten sämtliche Vermögensgegenstände, von Vorratsvermögen bis hin zu Spezialanlagen, und schaffen so ein transparentes Bild der Insolvenzmasse.
Für die immateriellen und materiellen Vermögensgegenstände ermitteln wir den Wert der Vermögensstände bei Betriebseinstellung beziehungsweise Auflösung (Liquidation) und eruieren, welcher Mehrwert durch eine übertragende Sanierung erzielt werden kann.
Ob bewegliches Anlagevermögen wie Maschinen oder Fahrzeuge oder bewegliches Umlaufvermögen wie Vorräte, Warenbestände und Forderungen – wir erstellen belastbare Gutachten, die u.a. Marktveränderungen berücksichtigen.
Patente, Marken, Software, Domains oder Kundenlisten: Wir erstellen Gutachten für immaterielle Vermögenswerte, die in vielen Fällen den größten Unternehmenswert darstellen.
Gerade in der digitalen Wirtschaft spielen Domains und Marken eine zentrale Rolle. Unsere spezialisierten Markenbewertungs-Gutachten und Domain- Wertermittlungen schaffen Klarheit über den Marktwert, mögliche Verwertungspotenziale und Chancen für Käufer.
Wir verstehen Gutachten nicht als reine Pflichtübung, sondern als Werkzeug, um Werte darzustellen, zu sichern und zu steigern. Dazu gehören eine zuverlässige Mehrwert-Generierung, Transparenz, wertsteigerndes Arbeiten und eine deutschland- und europaweite Tätigkeit.
Unsere Gutachten sind nicht nur wirtschaftlich fundiert, sondern auch rechtlich relevant. Sie dienen als Grundlage für Entscheidungen im Rahmen der Insolvenzordnung und anderer gesetzlicher Vorschriften. Deshalb werden Gutachten von BWB von Gerichten, Insolvenzverwaltern, Gläubigern, Banken. Kreditinstituten und Finanzierungsgesellschaften gleichermaßen anerkannt,